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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten, und Bike & Hike Srl trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Diese Seite gibt das in der Richtlinie vorgesehene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden wieder und nennt die Angaben zu unserer Insolvenzabsicherung.

Richtlinie (EU) 2015/2302

RICHTLINIE (EU) 2015/2302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates.

Was das für Sie bedeutet

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Bike & Hike SRL, Via Mons. Annibale De Leo, 19 – 72019 San Vito dei Normanni (BR), trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt Bike & Hike SRL über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz.

Wesentliche Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und gegebenenfalls auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht wie vereinbart durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden, dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Die Reisenden haben außerdem Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter muss dem Reisenden Beistand leisten, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Insolvenzabsicherung

Wenn der Reiseveranstalter oder in einigen Mitgliedstaaten der Reisevermittler insolvent wird, werden Zahlungen zurückerstattet. Wenn der Reiseveranstalter oder gegebenenfalls der Reisevermittler nach Beginn der Pauschalreise insolvent wird und wenn die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist, wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Bike & Hike SRL hat eine Insolvenzabsicherung bei UnipolSai Assicurazioni abgeschlossen. Die Reisenden können UnipolSai Assicurazioni, Via Stalingrado, 45 – 40128 Bologna, Tel.: +39 051 5076111 – Fax: +39 051 375349 – PEC-Adresse: unipolsai@pec.unipol.it, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Bike & Hike verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der Umsetzung in nationales Recht

Der Text der Richtlinie ist auf EUR-Lex abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302

Kontakt

Bike & Hike Srl, Via Mons. Annibale De Leo, 19 – 72019 San Vito dei Normanni (BR), Italien. Tel.: +39 0831 172 1226 – E-Mail: booking@bikeandhikeitalia.com.

USt-IdNr. IT 02475020745 – Lizenz der Region Apulien Nr. 873 vom 06.11.2006 – Garantiefonds IL SALVAGENTE Pol. Nr. 2022/1-0571 – Haftpflichtversicherung UnipolSai Pol. 1/72076/319/189831229.

Maßgebliche Fassung

Diese deutsche Übersetzung wird Ihnen als Lesehilfe zur Verfügung gestellt: Bei Auslegungsunterschieden ist die italienische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.

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